1251.

Herzog Boleslaw setzt seinen bisherigen Günstling Hynko, Sohn des Muzo (Dlugosz 1. VII. col. 719. hat Mirszo und die Apposition cast. Crosnens. als zu Mirszo gehörig; sollte nicht vielleicht statt dessen Mrozko, der noch zum Jahre 1243 oben in No. 607 als Kastellan von Krossen bezeichnet wird, zu lesen sein?) Kastellan von Krossen gefangen und überliefert ihn zur Bewachung den Deutschen, in der Absicht, wie der streng polnisch gesinnte Boguphal sagt, mit dem von ihm als Lösegeld zu erpressenden Gelde die Deutschen zu unterstützen. Um so mehr wenden sich die Polen Boleslaws jüngerem Bruder Konrad zu, dem sie auch Krossen und andere Burgen ausliefern.

Boguphal 65.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.